Allgemeine Geschäftsbedingungen von BARBEL Sprachdienstleistungen sowie Haftungshinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
angelehnt an AGB für Sprachdienstleister laut WKO
1. Umfang der Leistung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen, das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Sprachdienstleisterin bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Lekorat, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.
1.3 Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich der Sprachdienstleisterin bereits zur Anbotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist
1.4.2 nur der Information,
1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,
1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte für die Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist.
1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung der Sprachdienstleisterin.
1.6 Übersetzungen sind von der Sprachdienstleisterin, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies der Sprachdienstleisterin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Übermittlung des Ausgangstextes u.a. per E-Mail oder Dropbox (Stand: Mai 2018) seitens des Auftraggebers eventuell nicht sicher ist.
1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
1.9 Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließlich die Sprachdienstleisterin und Vertragspartner des Auftraggebers.
1.10 Der Name der Sprachdienstleisterin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.
2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
2.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Sprachdienstleisterin, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.
2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Zeichenanzahl).
2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.5 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
2.6 Für Express- und Wochenendarbeiten werden angemessene Zuschläge verrechnet.
3. Lieferung
3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin maßgebend. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es der Sprachdienstleisterin, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.
3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Sprachdienstleisterin. Die Sprachdienstleisterin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
4. Höhere Gewalt
4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
5.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.
5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Sprachdienstleisterin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden.
5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen.
5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
5.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß.
5.12 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird die Sprachdienstleisterin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Sprachdienstleisterin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Sprachdienstleisterin vorliegt.
6. Schadensersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin.
7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben im Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen.
7.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memorys sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum der Sprachdienstleisterin.
7.5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memorys bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
8. Urheberrecht
Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
9. Zahlung
9.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Rechnungslegung und/oder bei Lieferung der Übersetzung zu erfolgen. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
9.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.
9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
10. Verschwiegenheitspflicht
Die Sprachdienstleisterin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Des Weiteren verpflichtet sich die Sprachdienstleisterin des Ehrenkodexes der Sprachdienstleister (Link: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/w/Gewerbliche-Dienstleister/Uebersetzungsbueros-Sprachdienstleister/Ehrenkodex.html) laut WKO (Stand 18.04.2016).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtrainingsaufträge
angelehnt an AGB für Sprachdienstleister laut WKO
1. Umfang der Leistung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen (Sprachdienstleisterin in Folge genannt), das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich die Vorbereitung sowie die Durchführung von Sprachtraining.
1.3 Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
2.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Sprachdienstleisterin, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde.
2.2 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
2.3 Für Sprachtraining an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen können angemessene Zuschläge verrechnet werden.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
3. Anmeldung
3.1. Die verbindliche Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
3.2. Mit der Anmeldung, aber spätestens mit der Annahme der Leistungen, erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
3.3. Das Zustandekommen des Sprachtrainings kann von einer bestimmten MindestteilnehmerInnenanzahl abhängen. Für nicht zustandegekommene Veranstaltungen werden keinerlei Kosten verrechnet.
4. Einstufungen
Die Einstufung der Sprachkenntnisse der KursteilnehmerInnen wird nach Ermessen der Sprachdienstleisterin auf Basis des „Allgemeinen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ durchgeführt und ist ggf. kostenpflichtig.
5. Kursort
Sprachtrainings finden nach vorheriger Bekanntgabe und Abmachung im jeweiligen Unternehmen, in ausgesuchten Räumlichkeiten oder online (im Live-Videoformat) statt. Auf Anfrage kann ein Sprachtraining für eine geschlossene Gruppe auch extern stattfinden.
6. Kurstermine
6.1. Die Kurstermine werden zwischen Auftragnehmer und Sprachdienstleisterin festgelegt.
6.2. Handelt sich beim Auftragnehmer nicht um den Kursteilnehmer (z.B. Firmentraining), so übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung der rechtzeitigen Bekanntgabe der Kurstermine und der beschriebenen Bedingungen unter „Änderungen“ und „Stornobedingungen“.
7. Änderungen
7.1. Änderungen aus organisatorischen Gründen betreffend Trainingszeiten, Unterrichtstagen, Kursorten sind vorbehalten.
7.2. Es wird keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Foldern und auf der Website übernommen.
8. Stornobedingungen
8.1. Vereinbarte Unterrichtseinheiten sind mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abzusagen und können in diesem Fall zu einem anderen Termin nachgeholt werden. Diese abgesagten Stunden müssen innerhalb von vier Wochen nachgeholt werden, ansonsten verfallen sie. In diesem Fall ist eine Rückerstattung nicht möglich.
8.2. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, wird das Honorar nicht rückerstattet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf das Nachholen der stornierten Unterrichtseinheiten. Bereits erstellte Unterlagen oder Vorbereitungsaufwand können in Rechnung gestellt werden.
9. Kursbesuchsbestätigung
Auf Wunsch wird eine Teilnahmebestätigung zu oder nach Kursende ausgestellt, sofern die bzw. der TeilnehmerIn mindestens 75% des Sprachtrainings besucht hat und der Kursbeitrag zur Gänze bezahlt ist. Dieser Anspruch erlischt 6 Monaten nach Kursende.
10. Datenerfassung, Datenschutz
10.1 Die Sprachdienstleisterin wird Stillschweigen über alle Tatsachen bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
10.2 Der Auftraggeber bzw. der Kursteilnehmer wird alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich kursgebunden verwenden, nicht vervielfältigen und nicht an Dritte weitergeben.
10.3 Im Falle eines Auftrags werden personenbezogenen Daten des Auftraggebers (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) einschließlich kursbezogener Daten der Teilnehmenden zwecks Kommunikation und Kursdurchführung gespeichert. Diese Daten werden solange aufbewahrt, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Aufbewahrung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist, sowie darüber hinaus, solange Garantie-, Gewährleistungs- oder Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind.
11. Höhere Gewalt
11.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
11.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg. Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
12. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
12.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
12.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
12.3 Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
12.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.
13. Schadenersatz
13.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin.
15. Zahlung
15.1 Erscheinen TeilnehmerInnen nicht oder nur zeitweise trotz der Buchung einer festgelegten Stundenanzahl zu festgelegten Zeiten, wird der nicht wahrgenommene Unterricht in vollem Umfang verrechnet, unabhängig von den Hinderungsgründen.
15.2 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Rechnungslegung zu erfolgen. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
15.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
15.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
17. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Haftung
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